Autoren: S. Clemmensen, B. Paus
Einleitung
In der Industrie aber auch im Gewerbe können gefährlich Gase und Gas-Luft-Gemische auftreten. Zum Schutz von Mensch und Sachgegenständen werden neben tragbaren Gaswarngeräten, fest installierte Gaswarnanlagen (Gaswarneinrichtungen) eingesetzt. Eine Gaswarnanlage besteht aus mindestens einem Gastransmitter, einer Gaswarnzentrale und externen Alarmmitteln. Die analogen oder digitalen Ausgangssignale der Gastransmitter werden von der Gaswarnzentrale entsprechend verarbeitet und permanent ausgewertet. Wird eine gefährliche Gaskonzentration überschritten, werden über potentialfreie Relaiskontakte der Gaswarnzentrale externe Alarmmittel (z.B. Hupe, Blitzleuchten) geschaltet, um die im Gefahrenbereich befindlichen Personen vor gefährlichen Gasen zu warnen. Des Weitern können automatisch Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Lüftung einschalten, Anlagenabschaltung, Evakuierung oder Rettungsmaßnahmen) eingeleitet werden.
Es können brennbare, toxische Gase sowie Sauerstoffmangel durch die Gaswarnanlage detektiert werden. Bei brennbaren Gasen wird die Maßeinheit Volumenprozent Vol.‑% verwendet. Die Überwachung erfolgt im Bereich der unteren Explosionsgrenze (UEG). Toxische Gase werden im ppm (parts per million) Bereich gemessen.
Es wird grundsätzlich in drei Ausführungen von Gaswarnzentralen unterschieden.
Kompakte Gaswarnzentralen
Ist für kleine Anlagen mit wenigen Transmittern ausgelegt. Durch die kompakte Bauweise ist jedoch keine Erweiterung möglich.
Modulare Gaswarnzentralen
Die modulare Bauform ermöglicht es, bis zu 20 Gasdetektoren anzuschließen.
Digitale Gaswarnzentralen
Durch den flexiblen Aufbau ist die Anzahl der Gasdetektoren nahezu unbegrenzt. Mehrere Module können entsprechend vernetzt werden.